§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs-, Projekt- und Unterstützungsleistungen im SAP-Umfeld zwischen der R3-Competence, Inhaber Ulrich Neumann (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages sind Beratungsdienstleistungen, Schulungen oder die Erstellung von Fachkonzepten.
Die Leistungen gelten, sofern nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB (keine Erfolgsgarantie für ein bestimmtes wirtschaftliches Ziel). Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgt im jeweiligen Einzelangebot oder Projektvertrag.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungen durch:
Bereitstellung notwendiger Informationen, Daten und Hardware/Softwarezugänge (z. B. SAP-Systemzugänge).
Benennung eines fachlich kompetenten Ansprechpartners.
Sicherstellung der Verfügbarkeit von Testdaten und Testumgebungen.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze oder Pauschalhonorare zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Reisekosten und Spesen werden separat nach tatsächlichem Aufwand oder Pauschale abgerechnet.
Rechnungen sind 30 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
§ 5 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 6 Urheber- & Nutzungsrechte
An den im Rahmen der Beratung erstellten Unterlagen, Programmen (z. B. ABAP-Entwicklungen) oder Dokumentationen erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke, sobald die Vergütung vollständig gezahlt ist.
§ 7 Geheimhaltung & Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle geschäftlichen Informationen und Geheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten werden gemäß der DSGVO verarbeitet. Soweit der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).